Deutsche Staatsbürger, die nach Bolivien als Tourist einreisen, benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum. Für die Einreise nach Bolivien ist ein Reisepass völlig ausreichend, der jedoch noch mindestens 6 Monate nach Ausreise gültig sein muss. Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst auf 30 Tage ausgestellt und kann bei der Migrationsbehörde kostenlos auf jeweils weitere 30 Tage verlängert werden, bis 90 Tage erreicht sind.
Anreise
Wer mit dem Flugzeug nach Bolivien einreist, bekommt einen Einreisestempel mit Einreisedatum in den Pass gestempelt. Bei Ankunft am Flughafen muss eine Touristenkarte vorgelegt werden, welche in der Regel schon im Flugzeug ausgehändigt wird. Die Durchschrift dieser Karte muss während des gesamten Aufenthaltes mitgeführt und bei der Ausreise wieder abgegeben werden.
Gerade bei der Einreise auf dem Landweg, insbesondere mit dem Nachtbus, kann es vorkommen, dass die Grenzkontrollen einfach durchfahren werden und der Einreisestempel im Pass dann fehlt. Das bedeutet, dass die einreisende Person nicht registriert ist und sich damit illegal im Land aufhält. Wenn Ihnen dies passieren sollte, gehen Sie zur Migrationsbehörde und lassen sich den Stempel nachtragen.
Unterwegs in Bolivien
Bitte achten Sie während der Reise stets auf Ihren Reisepass, da dessen Verlust größere Probleme mit sich bringen kann. Nach bolivianischem Recht muss jeder Tourist seinen Reisepass ständig mit sich führen. Um etwaige Unannehmlichkeiten beim Verlust des Passes zu vermeiden, empfehlen wir, eine Fotokopie anzufertigen und diese immer getrennt vom Original-Dokument mitzuführen. Beim Aufenthalt in Städten sollten Sie Ihren Reisepass besser im Hotel lassen und nur die Kopie mit sich führen.
Pflicht-Impfungen bei Einreise nach Bolivien
Grundsätzlich kann von jedem Reisenden ab dem 13. Lebensmonat eine Gelbfieberimpfung verlangt werden, aber die bolivianische Praxis sieht anders aus. Wer allerdings aus einem Gelbfieberübertragungsgebiet nach Bolivien einreist, ist zur Gelbfieberimpfung verpflichtet. Die Impfung muss spätestens 10 Tage vor Einreise erfolgen. Zu bedenken ist auch, dass das Amazonasbecken und Gebiete unterhalb von 2.300 m als Gelbfieberübertragungsgebiet gelten. Am besten besprechen Sie das mit Ihrem Hausarzt.
Zollvorschriften für die Ein- und Ausfuhr aus Bolivien
Wenn Sie vorhaben zwischen 50.000 und 500.000 US$ in Bar ein- oder auszuführen, müssen Sie sich vorher die Genehmigung der bolivianischen Zentralbank einholen. Der Erwerb, Besitz, Konsum und auch die Ausfuhr von Mate de Coca (Coca-Tee) ist zwar nach bolivianischem Recht legal, aber wenn Sie in Deutschland damit den Zoll passieren wollen, wird es Probleme geben, weil die Einfuhr gegen das Betäubungsmittelgesetzt verstößt. Wenn Sie auf Medikamente angewiesen sind, sollten Sie sich vorher ein ärztliches Rezept bzw. eine übersetzte ärztliche Verordnung ausstellen lassen, die Sie bei der Einfuhr nach Bolivien vorzeigen können.
Rechtsverbindliche Auskunft zum Thema Zollverkehr erhalten Sie bei der bolivianischen Botschaft in Berlin.
Botschaft Bolivien, Wichmannstraße 6, 10787 Berlin, Tel. +49 30 263 915 – 0, Email: info@bolivia.de (Konsularangelegenheiten)